Rechtsanwältin Julia Meyer wurde im April 2010 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Fachanwältin für Strafrecht ernannt.
Der Tätigkeitsbereich eines Fachanwalts für Strafrecht umfasst im wesentlichen:
- Vertretung im Ermittlungsverfahren, hier insbesondere mit dem Ziel, die Einstellung des Verfahrens bereits in diesem Stadium zu erreichen
- Vertretung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sowie in sich gegebenenfalls anschließenden Rechtsmittelverfahren
- Vertretung in der Strafvollstreckung
- Vertretung des Nebenklägers (Vertretung des Verletzten einer Straftat in der Hauptverhandlung)