Was ist ein Notar?
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Das Ergebnis ist eine klar und unzweideutig gefasste Urkunde. Notare sind besonderst qualifizierte und erfahrene Juristen. In Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Hessen und in Teilen Nordrhein-Westfalens werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zu Notaren ernannt sind. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht.
Warum zum Notar?
Das Wort vergeht, die Urkunde besteht. Der Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Er schützt besonders die Interessen der schwächeren Vertragspartei. Seine Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen.
Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden – wie Gerichtsurteile. Nach der Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen, etwa im Grundbuch oder im Handelsregister. Gegenüber Dritten schweigt der Notar. Mit ihm kann man auch Vertrauliches besprechen.
Wann zum Notar?
Vorbeugen ist besser als prozessieren.
Der Notar gibt Sicherheit in allen Vertragsfragen. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar sogar gesetzlich vorgesehen.
Dabei geht es um:
Wie arbeitet ein Notar?
Sorgfalt ist oberstes Gebot. Der Notar haftet persönlich für das Ergebnis seiner Arbeit.
Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Er klärt den Sachverhalt und erforscht den Rechtswillen der Vertragsparteien. Dabei wirkt er auf eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung hin, berät und belehrt über die Folgen und zeigt Alternativen auf.
Kurzgesagt: Lieber gleich zum Notar.
Was kostet der Notar?
Guter Rat muss nicht teuer sein.
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäftes, Beratung inbegriffen. Gebührenvereinbarungen sind verboten und unwirksam (§ 125 GNotKG).
Rechtsgrundlagen der Notarkosten:
Die Notarkosten (Notargebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgelegt im Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG.
Berechnungsweise der Notargebühren:
Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche GNotKG einen bestimmten Gebührensatz vor. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinn.
Berechnungsbeispiele zu Notarkosten:
Folgende Kurzbeispiele belegen, dass guter Rat nicht teuer sein muss:
Nachfolgend finden Sie einige Berechnungsbeispiele zu Notarkosten bei ausgewählten notariellen Tätigkeiten. Bitte beachten Sie, dass auch Auslagen entstehen können. Entwürfe werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an. Nicht berücksichtigt sind Kosten, die mit der Leistung des Notars nicht im Zusammenhang stehen wie Gerichtsgebühren (einschließlich Registergebühren) oder Verkehrsteuern.
Durch die Beurkundung eines Einzeltestaments entstehen bei einem Vermögen von 50.000,00 € Notarkosten von etwa 160,00 €. Die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung für 100.000,00 € belaufen sich auf etwa 650,00 € und die Gründung einer GmbH mit 25.000,00 € Stammkapital kostet einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister etwa 470,00 €. Beratung und Entwurfsfertigung inbegriffen, jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Verwahrungsgeschäfte unterliegen einer gesonderten Berechnung.
Nachfolgend einige Beispiele notarieller Tätigkeiten:
Kostenschuldner:
Bei Abschluss eines Vertrages müssen sich die Beteiligten darüber einigen, wer die Notarkosten und Steuern zu tragen hat. Sollte der Betreffende aber nicht zahlen wollen oder können, dann muss allen Beteiligten klar sein, dass der Notar die gesamten Gebühren von jedem Vertragsteil erheben kann.
Überprüfung notarieller Kostenrechnungen:
Sollten im Rahmen einer notariellen Kostenrechnung Unklarheiten oder Differenzen auftreten, so steht dem Kostenschuldner die Beschwerde zum Landgericht zu in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat.
Wo finde ich den Notar?
Notare garantieren flächendeckenden Verbraucherschutz.
Notare gibt es überall, selbst an Orten, wo es sonst keine Ämter und Behörden gibt. Der Staat sorgt bei der Ernennung von Notaren für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung.
Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen, muss also nicht den Nächstgelegenen aufsuchen. Dagegen darf der Notar nur in seinem Amtsbezirk beurkunden, das heißt, er darf zur Beurkundung selbst seinen Amtsbezirk (Amtsgerichtsbezirk) nicht verlassen. Die Beurkundung selbst kann jedoch inhaltlich auch Gegenstände betreffen, die weit außerhalb des Amtsbezirks liegen.
Verzeichnet sind die Notare im Telefonbuch oder Branchenverzeichnis. Auskunft erteilt auch die Notarkammer.
Für Hessen ist die
Notarkammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon 069/17009802, Fax 069/17009825
zuständig.
Die hiesige Notarkanzlei liegt im Bezirk des Amtsgerichts Friedberg/Hessen, das zum Bezirk des Landgerichts Gießen gehört.
Rechtsanwältin und Notarin
Julia Meyer
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