Aufgaben des Testamentsvollstreckers
Rechtsanwalt und Notar a. D. Joachim Meyer darf seit dem 25.08.2011 nach erfolgreicher Prüfung die Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" führen.
Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind hierbei folgende:
- Der Testamentsvollstrecker führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
- Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
- Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
- Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben.
Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet also:
- Schutzfunktion für überlebende Angehörige
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter)
- Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründungen)
- Schutz des Unternehmens