Joachim Meyer
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Werdegang und Berufspraxis:
- 1971 - 1976 Juristisches Studium an der Justus Liebig Universität in Gießen
- 1974 - 1977 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Professuren für Strafrecht, Strafprozeßrecht und internationales Strafrecht (Prof. Dr. O. Triffterer) sowie für Strafrecht, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Prof. Dr. P. Cramer) an der Justus Liebig Universität in Gießen
- 1980 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1991 Ernennung zum Notar
- 2001 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2004 Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht
- 2011 Ernennung zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)
- 2012 Ernennung zum Fachanwalt für Erbrecht
Fachgebiete:
- Arbeitsrecht (Fachanwaltschaft)
- Steuerrecht (Fachanwaltschaft)
- Erbrecht (Fachanwaltschaft)
- Immobilienrecht
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltverein e. V. (Erbrecht)