Mobilität hat ihren Preis – und ihre Risiken. Der immer dichter werdende Kraftfahrzeugverkehr stellt Höchstanforderungen an Mensch und Fahrzeug. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist kein Verkehrsteilnehmer – gleich ob als Verkehrsanfänger oder „erfahrener“ Erwachsener – davor geschützt, wegen der vielfältigen Gefahren des Straßenverkehrs in einen Unfall verwickelt zu werden.
In gleichem Maße, wie sich der Umfang des Verkehrs in den letzten Jahrzehnten gesteigert hat, hat sich auch das Verkehrsrecht zu einer Spezialmaterie entwickelt, in der selbst Fachleute Mühe haben, die Flut neuer Vorschriften und Entscheidungen zu überblicken. Die Letzte Änderung durch: Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV) vom 22. Dezember 2005 tritt am 01.01.2006 in Kraft. Im Mai 2006 treten weitere Änderungen in Kraft. Wer kennt schon die neuen Vorschriften? Und erst noch die der vorausgehenden 39 Änderungen?
Hier kann die Änderung einer Verordnung beispielsweise bei der Schuldfrage eines Verkehrsunfalles über Ihre Zukunft entscheidend sein, denn es kann neben viel Geld und dem Führerschein auch darum gehen, ob eine „grobe Fahrlässigkeit“ oder sogar eine Straftat vorliegt.
Die wichtigsten Bereiche im Verkehrsrecht sind
Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, wobei es oft nicht nur um empfindlich hohe Geldbußen sondern auch um Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Punkte in Flensburg geht.
Verkehrsunfall: Schuldfrage? Mit Körperverletzung, war Fahrlässigkeit mit im Spiel? Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis
Fahrverbot: In welchen Fällen kann man es abwenden? Ab wann ist es wirksam, läßt es sich verschieben?
Entzug der Fahrerlaubnis: Ist er vermeidbar? Wie erhält man eine neue Fahrerlaubnis? Was ist die „MPU“ ? Was sagt der Punktestand der Verkehrssünderdatei aus? Kann man „entgegensteuern“ ?
Verkehrsstraftaten Nur dem Rechtsanwalt wird – genau wie bei einem Bußgeldverfahren – Einblick in die Akten gewährt. Kommt es zu einer Strafanzeige, ist ein Anwalt schon aus diesem Grunde unverzichtbar.
Nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf. Dies beginnt schon am Unfallort und kann sich vor Gericht oft über einige Jahre in Form von Klagen gegen den Unfallgegner, die gegnerische oder sogar die eigene Versicherung hinziehen.
Im Fall des eigenen Verschuldens wird man nicht nur mit Polizei und Ermittlungsbehörden konfrontiert, vielmehr stellen sich oft genug auch Probleme mit der eigenen Versicherung, wenn diese plötzlich den Einwand „grobfahrlässigen Verhaltens“ erhebt.
Vielfahrer werden in Flensburg bei einer Häufung von kleineren Delikten und zuviel Eintragungen schnell zu „Mehrfachtätern“ mit der Gefährdung für die Fahrerlaubnis und dadurch oft auch für den Arbeitsplatz.
Deshalb:
Nicht nur Augen auf im Straßenverkehr, sondern auch frühzeitig Rechtsrat einholen!
Übrigens:
Die Rechtsverfolgung kann, je nach Lage des Falles, nicht unerhebliche Kosten verursachen. Dieses Kostenrisiko kann man mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken.
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