Rechtsanwalt Joachim Meyer wurde im Jahr 2004 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zum Fachanwalt für Steuerrecht ernannt.
Der Tätigkeitsbereich eines Fachanwalts für Steuerrecht umfasst im wesentlichen:
- Steuerberatung auf den Gebieten des Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- sowie Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts
- die Vertretung gegenüber dem Finanzamt, vor dem Finanzgericht und in Steuerstrafsachen