Rechtsanwalt Joachim Meyer wurde im Februar 2012 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.
Der Tätigkeitsbereich eines Fachanwalts für Erbrecht umfasst im wesentlichen:
Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten (außergerichtlich und gerichtlich)
Beratung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen u.a.